KFZ-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie in folgenden Angelegenheiten vorsprechen:

Sämtliche Kfz-Zulassungen:

  • Neu- bzw. Wiederzulassung
  • Kennzeichen wechseln
  • Vergabe von Kurzzeit-, Saison-, Oldtimer- oder Ausfuhrkennzeichen
  • Umschreibungen für Antragsteller innerhalb der Stadt oder mit Wohnsitzwechsel
  • Stilllegung

Änderungen der Kfz-Papiere, andere Maßnahmen:

  • Technik
  • Name oder Anschrift
  • Verlust der Fahrzeugpapiere
  • Maßnahmen zu fehlender Haftpflichtversicherung, fehlender Kfz-Steuer, technischen Mängeln an Fahrzeugen und der Verletzung von Meldepflichten

Unter den folgenden Adressen können Sie Ihr Auto um- oder anmelden:

KFZ Zulassungsstelle
Hauboldstraße 7, 01239 Dresden
Tel. 0351 - 488 80 08   |   Fax 0351 - 488 80 03

Öffnungszeiten:

Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für:

  • die Erteilung von Fahrerlaubnissen
  • die Ausstellung von Führerscheinen, Ersatzführerscheinen und internationalen Führerscheinen
  • den Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Kartenführerscheine

Fahrerlaubnisbehörde
Hauboldstraße 7, 01239 Dresden
Tel. 0351 - 488 80 60   |   Fax 0351 - 488 80 63

Öffnungszeiten:

Montag 9 - 12 Uhr  
Dienstag 9 - 13 Uhr 14 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14 - 18 Uhr  
Freitag 9 - 12 Uhr  

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz noch nicht angemeldet haben, können Sie das in einem der Ortsämter erledigen.

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