KFZ-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie in folgenden Angelegenheiten vorsprechen:
Sämtliche Kfz-Zulassungen:
- Neu- bzw. Wiederzulassung
- Kennzeichen wechseln
- Vergabe von Kurzzeit-, Saison-, Oldtimer- oder Ausfuhrkennzeichen
- Umschreibungen für Antragsteller innerhalb der Stadt oder mit Wohnsitzwechsel
- Stilllegung
Änderungen der Kfz-Papiere, andere Maßnahmen:
- Technik
- Name oder Anschrift
- Verlust der Fahrzeugpapiere
- Maßnahmen zu fehlender Haftpflichtversicherung, fehlender Kfz-Steuer, technischen Mängeln an Fahrzeugen und der Verletzung von Meldepflichten
Unter den folgenden Adressen können Sie Ihr Auto um- oder anmelden:
KFZ Zulassungsstelle
Hauboldstraße 7, 01239 Dresden
Tel. 0351 - 488 80 08 | Fax 0351 - 488 80 03
Öffnungszeiten:
Montag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für:
- die Erteilung von Fahrerlaubnissen
- die Ausstellung von Führerscheinen, Ersatzführerscheinen und internationalen Führerscheinen
- den Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Kartenführerscheine
Fahrerlaubnisbehörde
Hauboldstraße 7, 01239 Dresden
Tel. 0351 - 488 80 60 | Fax 0351 - 488 80 63
Öffnungszeiten:
Montag | 9 - 12 Uhr | |
Dienstag | 9 - 13 Uhr | 14 - 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 14 - 18 Uhr | |
Freitag | 9 - 12 Uhr |
Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz noch nicht angemeldet haben, können Sie das in einem der Ortsämter erledigen.