Barrierefreiheit von Internetseiten
Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gesetzlicher Regelungen gerückt. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) wird eine klare gesetzliche Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen geschaffen. Besonders für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, wie Vereine, bedeutet dies, dass sie sich verstärkt mit der Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote auseinandersetzen müssen – allen voran ihren Webseiten.
Gesetzliche Bestimmungen: Barrierefreiheit als Pflicht
Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die ab dem 28. Juni 2025 gilt, definiert klare Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, die auch digitale Angebote betreffen. Gemäß § 12 BFSGV müssen digitale Dienstleistungen wie Webseiten, mobile Apps und Online-Anwendungen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich, verständlich und bedienbar sind. Dies umfasst unter anderem:
- Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen in einer Form präsentiert werden, die für Nutzer mit visuellen, auditiven oder anderen Einschränkungen zugänglich ist.
- Bedienbarkeit: Die Navigation und Interaktion mit der Webseite muss auch ohne Maus und ausschließlich per Tastatur möglich sein.
- Verständlichkeit: Inhalte müssen leicht verständlich und übersichtlich gegliedert sein.
- Robustheit: Webseiten müssen mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braille-Zeilen kompatibel sein.
Unternehmen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust eines bedeutenden Teils ihrer potenziellen Kundschaft.
Barrierefreie Webseiten: Chancen für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
Die Umsetzung dieser Anforderungen bietet Organisationen viele Vorteile. Barrierefreie Webseiten verbessern nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen, sondern bieten auch Vorteile in Bereichen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Kundenzufriedenheit und Markenimage. Da etwa 15-20 % der Bevölkerung irgendeine Form von Behinderung haben, erschließen Unternehmen und Vereine durch Barrierefreiheit eine breitere Zielgruppe. Für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die oft mit knappen Ressourcen arbeiten, kann die Umsetzung jedoch herausfordernd sein. Eine wichtige Unterstützung bietet hier die Aktion Mensch.
Fördermöglichkeiten durch die Aktion Mensch
Die Aktion Mensch engagiert sich seit vielen Jahren für Inklusion und unterstützt gezielt Projekte zur Förderung der Barrierefreiheit. Vereine und gemeinnützige Organisationen können durch die Mikroförderung der Aktion Mensch eine finanzielle Unterstützung für die barrierefreie Gestaltung ihrer Webseite erhalten. Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Beratung zur Barrierefreiheit: Experten analysieren die bestehende Webseite und geben Empfehlungen zur Optimierung.
- Technische Umsetzung: Erstellung oder Anpassung der Webseite gemäß den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
- Kommunikative Barrierefreiheit: Implementierung von Screenreader-Unterstützung, alternativen Textelementen und anderen assistiven Technologien.
Vereine können somit eine vollständige Beratung und Umsetzung einer barrierefreien Webseite sicherstellen, ohne Eigenmittel aufbringen zu müssen.
Da das Thema Barrierefreiheit nicht immer ganz einfach zu lösen ist, ist es gut zu wissen, dass es auch passende Angebote für Vereine gibt, die diese Herausforderung lösen.
Praxisbeispiel: Ein Verein auf dem Weg zur Barrierefreiheit
Ein Sportverein, der bisher nur eine einfache Webseite ohne Berücksichtigung von Barrierefreiheit hatte, entschied sich für eine Neugestaltung. Mit der Unterstützung durch die Aktion Mensch konnte der Verein eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen und anschließend die Umsetzung einer neuen, barrierefreien Webseite finanzieren. Dank dieser Maßnahmen wurde der Verein nicht nur für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich, sondern verbesserte auch seine Sichtbarkeit in Suchmaschinen und zog neue Mitglieder an.
Fazit: Barrierefreiheit als Zukunftsinvestition
Für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen ist die barrierefreie Gestaltung ihrer digitalen Angebote kein Luxus, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit und eine gesellschaftliche Verantwortung. Die Umsetzung fördert die Inklusion und trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können. Durch Förderprogramme wie die der Aktion Mensch wird der finanzielle Aufwand für die barrierefreie Gestaltung deutlich reduziert, sodass alle Organisationen von den Vorteilen einer inklusiven Webseite profitieren können.